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Es gilt leider noch Haus- und Landesverbot für ALLE, die das BRD- und EU-Staaten-System aktiv gegen das Natur- und Völkerrecht unterstützen und die UN/A/RES/56/83 aus 2002
sowie die Konvention von Montevideo 1933
nicht anerkennen




Zutritt nur nach Anerkennung des
Religionsstaats LichtlanD
 



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